Stadtverwaltung
Stellungnahme des Oberbürgermeisters
Zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik.

 

„Leider war es mir aufgrund bestehender terminlicher Verpflichtung persönlich nicht möglich an der heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik teilzunehmen. Ich hätte dies gerne getan, um auf die Anfrage von SPD und Grünen mit dem ‚Titel Städtebau ernst nehmen’, die am Montagnachmittag eingereicht wurde, persönlich zu reagieren. Auf der Basis der Diskussionen im Unterausschuss Europaviertel vom 16.9.2010 sowie den beiden Anträgen habe ich dem Gemeinderat die Position der Verwaltung schriftlich dargestellt.

Darin wird unter anderem die Stellplatzberechnung im Einzelnen dargestellt. Diese Rechtsposition wird im Übrigen vom Wirtschaftsministerium geteilt. Hinsichtlich der so genannten Stege ergibt sich aus dem Bebauungsplan, dass Überbauungen im Sinne einer Orangerie (geschlossene Glaskörper bis zum Boden) ausnahmsweise zugelassen werden können. Der Gemeinderat hat zum Ausdruck gebracht, dass Orangerien eine trennende Wirkung haben und somit abzulehnen sind. Als Kompromiss wurde mit dem Investor vereinbart, dass lediglich sog. kleine Stege, die nur im ersten Obergeschoss über ein Stockwerk gehen, zugelassen werden können, soweit sie nachweislich für die Funktionalität notwendig sind, die Gestaltung ist im Wettbewerb darzustellen.

Ich habe mich in den letzten Jahren gemeinsam mit der Stadtplanung um Bauherren bemüht, die eine gemischte Nutzung mit Wohnungen realisieren wollen. Dies war auch eine Forderung des Gemeinderats. Letztlich ist dies gelungen. In einem ökologischen Stadtquartier mit hohem architektonischen Anspruch entstehen 400 neue und bezahlbare Mietwohnungen. Insgesamt werden 1800 neue Arbeitsplätze geschaffen und die Stellung von Stuttgart als Einkaufsstandort wird gestärkt.

Vom Investor wurden im Verhandlungsverfahren nahezu alle Forderungen des Gemeinderats akzeptiert. Dabei wurden nicht nur die Stellplätze von ursprünglich 2200 auf 1680, sondern auch die Verkaufsfläche reduziert und auf die Entwicklung zusätzlicher Büroflächen verzichtet. Der Investor ist bereit - entgegen sonstiger Gepflogenheiten - schon im Rahmen des Bauvorbescheid einen städtebaulichen Vertrag zu unterschreiben und sich zu wesentlichen Kriterien wie anspruchsvolle Architektur, Ökologiekonzept und so weiter zu verpflichten.

Damit hat der Investor die Forderungen erfüllt, die im Unterschusses Europaviertel im Juli formuliert wurden. Deshalb gibt es keinen sachlichen Grund, diese Bauvoranfrage negativ zu entscheiden, weil sie dem Bebauungsplan entspricht und somit der Investor einen rechtlichen Anspruch hat. Vielmehr besteht Gefahr, dass bei einer nicht begründeten Ablehnung einerseits hohe Schadensersatzforderungen auf die Stadt zukommen und andererseits für diese Brachfläche neben der Bibliothek über Jahre hinaus eine große Lücke bestehen bleibt. Dies wird die Nutzung der Bibliothek massiv negativ beeinflussen.“

 

 





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