Dicke Bände mit den seit 1876 dokumentierten Geburts-, Heirats- und Sterbeeinträgen prägten bisher das Erscheinungsbild der Stuttgarter Standesämter. Zusammen mit den Familienregistern und Familienbüchern reihte sich Aktenschrank an Aktenschrank.
Eine gesetzliche Neuregelung verlangt die Umstellung auf elektronische Bücher bis spätestens Ende 2013. Die Standesämter setzten diese Vorgabe nun fast dreieinhalb Jahre früher um – mithilfe des Zweckverbands Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart (KDRS). Beurkundungen erfolgen jetzt nicht mehr durch die Unterschrift der Standesbeamten, sondern durch eine elektronische, qualifizierte Signatur, die hohen Sicherheitsanforderungen entspricht.
Zug um Zug werden auch die Mitteilungen zwischen Behörden wie Standesämtern, Meldeämtern oder dem Finanzamt auf elektronische Form umgestellt, so dass hier fortan mit noch aktuelleren Informationen aus den Personenstandsregistern gearbeitet werden kann. In einem weiteren Schritt sollen die Sammelakten durch das Einscannen der vorgelegten Unterlagen elektronisch geführt werden.
Natürlich können die Bürgerinnen und Bürger auch nach der Umstellung auf elektronische Personenstandsregister noch Urkunden in Papierform erhalten. Am schnellsten kann man sie elektronisch unter www.stuttgart.de/personenstandsurkunden-online anfordern.


