Lärm ist eines der großen Umweltprobleme, immer mehr Menschen fühlen sich durch ihn belästigt. Insbesondere der in den Städten allgegenwärtige Straßenverkehr verursacht hohe Belastungen: Laut einer repräsentativen Umfrage des Umweltbundesamts von 2008 fühlen sich 59 Prozent der Bevölkerung in Deutschland durch Verkehrslärm belästigt. Lärm ist aber auch gesundheitsschädlich: Das Risiko einer Herz-Kreislauf-Erkrankung bis hin zum Herzinfarkt steigt um 20 Prozent bei Menschen, die dauerhaft einem Schallpegel von über 65 dB(A) (Dezibel) ausgesetzt sind. Dieser Pegel ist jedoch ein durchaus typischer Wert für Hauptverkehrsstraßen.
Deshalb sind Großstädte nach der Umgebungslärmrichtlinie der EU verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Damit soll die Lärmbelastung für die Bevölkerung durch den Straßen- und Schienenverkehr sowie durch bestimmte Gewerbe- und Industrieanlagen erfasst und Maßnahmen zur Verminderung der Lärmbelastung ergriffen werden.
Das Stuttgarter Maßnahmenkonzept beruht zu weiten Teilen auf den Vorschlägen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahr 2008. Alle Vorschläge sind im Anhang des Lärmaktionsplans dokumentiert.
Die Umsetzung der ersten Maßnahmen wurde bereits in Angriff genommen: Am
1. März trat das Durchfahrtsverbot für Lkw durch Stuttgart in Kraft (auch eine Maßnahme des Luftreinhalteplans). In diesem Jahr wird die Lärmschutzwand an der B 10/27 in Zuffenhausen verbessert und erhöht. Informationen zum Lärmaktionsplan erhält man auch im Internet unter www.stadtklima-stuttgart.de.
Der Lärmaktionsplan Stuttgart 2009 ist als Heft 1/2010 in der Schriftenreihe des Amtes für Umweltschutz erschienen und kann gegen eine Schutzgebühr von zehn Euro zuzüglich Versandkosten bezogen werden beim Amt für Umweltschutz, Gaisburgstraße 4, 70182 Stuttgart, E-Mail u361007@stuttgart.de.


